Frage
Ich bin in Vollzeit angestellt und möchte zukünftig nebenberuflich freiberuflich als Musiker arbeiten. Dies ist mit meinem Arbeitgeber abgestimmt. Mein geschätztes Einkommen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit wird im Jahresmittel nicht mehr als 400 Euro / Monat betragen. Ab welchem Jahreseinkommen bezogen auf die nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit muss ich meine geplante nebenberuflich freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und / oder ein Kleinunternehmen anmelden? Im Rahmen meiner geplanten freiberuflichen Tätigkeit sind Rechnungen an meine Auftraggeber zu stellen. Kann ich von der Klausel aus § 19 UStG Gebrauch machen (also die Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer versehen), auch wenn ich kein Kleinunternehmen anmelden sollte?