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Nebenberuflich mobile Games entwickeln: Anmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Ingenieur in einem festen Arbeitsverhältnis und programmiere in meiner Freizeit mobile Games (Apps). Diese würde ich in naher Zukunft gerne über die gängigen AppStores anbieten. Da ich in den Apps auch Werbeanzeigen schalten würde und somit eventuell finanzielle Umsätze entstehen, bin ich mir unsicher, welche rechtlichen Vorkehrungen ich hierfür treffen muss. Kann ich diesen Schritt als Privatperson durchführen, solange die Einnahmen einen gewissen Betrag nicht überschreiten? Oder muss ich unabhängig der Aussicht auf Einnahmen eine Rechtsform wählen/gründen?

Antwort

Je nachdem in welchem Arbeitsverhältnis Sie stehen und welchen Umfang Ihre nebenberufliche Tätigkeit einnimmt, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre Nebentätigkeit zulässig ist. Möglicherweise bietet sich auch ein Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber an, um dies zu besprechen.

Für Ihre Tätigkeit müssen Sie keine bestimmte Rechtsform wählen oder eine Gesellschaft gründen. Sie als Einzelperson können unternehmerisch tätig werden. Ihre unternehmerische Tätigkeit müssten Sie aber bei Ihrer Gemeinde anzeigen.

Des Weiteren müssen Sie selbstverständlich Ihre Einnahmen auch versteuern.

Des Weiteren sollten Sie klären lassen, ob Umsatzsteuer entsteht und Sie diese an das Finanzamt abführen müssen. Ob Umsatzsteuer entsteht und wie diese zu berechnen sowie zu verbuchen ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierzu sollten Sie sich auf Fall beraten lassen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie später (unerwartet) Umsatzsteuer noch abführen müssen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Juni 2020

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