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Nebenberuflich Tierfutter herstellen: Gewerbeanmeldung?

Frage

Ich habe ein festen Job und würde als Ausgleich gerne Kekse für Tiere backen und diese dann verkaufen an Privatpersonen. Ich möchte das noch nicht im großen Stil machen, sondern erst mal klein anfangen in meiner privaten Küche (wenn dies Funktioniert, da ich noch auf Antwort vom Veterinäramt warte). Meine Frage: Brauche ich für mein Vorhaben einen Gewerbeschein?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt. Sie können Ihr Vorhaben direkt mit Ihrem Gewerbeamt hinsichtlich der Anmeldung besprechen. Sie können aber auch eine Beratung bei Ihrer örtlichen IHK (www.ihk.de) in Anspruch nehmen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018

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