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Nebenberuflich Kleinunternehmen gründen: Rechtsform?

Frage

Ich bin angestellt in einem Hotel und würde gerne nebenbei noch Wein verkaufen. Die Grenze von 17.500 Euro Umsatz würde ich damit aber überschreiten. Was habe ich für eine Möglichkeit? Welche Rechtsform oder Gewerbeform wäre das dann?

Antwort

Die Grenze von 17.500 Euro Umsatz bezieht sich auf die „Kleinunternehmerregelung“ hinsichtlich der Umsatzsteuer. Gründer, die im Jahr ihrer Gründung unter dieser Grenze bleiben, können die Kleinunternehmerregelung wählen. Der Kleinunternehmer muss dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt entfällt ebenfalls. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Nehmen Sie eine Gewerbeanmeldung vor und wählen Sie keine andere Rechtsform, so sind Sie „Einzelunternehmer“. Dieses ist auch möglich, wenn Ihr jährlicher Umsatz über 17.500 Euro liegt. Erst wenn Ihr Einzelunternehmen einen für Ihre Branche üblichen Umsatz erzielen wird, über eine verhältnismäßig umfangreiche Anzahl von Geschäftskontakten verfügt, Personal beschäftigt und/oder bilanzierungspflichtig ist, gehören Sie zu den „Kaufleuten“ und müssen Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.

Sie können für Ihre Unternehmensgründung auch eine andere Rechtsform wählen. Nähere Informationen zum Thema Rechtsformen finden Sie ebenfalls im BMWi-Existenzgründungsportal – Rechtsformen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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September 2019

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