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Nebenberuflich Glückwunschkarten herstellen und verkaufen: Anmeldung?

Frage

Ich beabsichtige neben meinem Hauptberuf als Erzieherin in meiner Freizeit Glückwunschkarten, Papierverpackungen für kleine Gastgeschenke o.ä. in Handarbeit herzustellen. Die Karten werden von mir verziert, gestempelt, beklebt, bedruckt und bemalt und sind sozusagen individuelle Unikate. Ich würde gerne einige der Karten auf Anfrage oder Vorbestellung zu einem geringen Unkostenbeitrag (<4 Euro) verkaufen. Muss ich diese Tätigkeit als Kleingewerbe anmelden oder kann dies auch als künstlerische Tätigkeit gewertet werden? Gibt es einen Wegweiser für die Beantragung eines Gewerbes?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o. a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt. Um zu definieren, ob es sich bei Ihrer geplanten Selbständigkeit um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.

Zur Anmeldung einer erlaubnisfreien gewerblichen Tätigkeit benötigen Sie nur Ihren Ausweis und etwas Geld für die Anmeldegebühr. Damit können Sie bei Ihrem Gewerbeamt vor Ort Ihre Anmeldung vornehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Gewerbeamt.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2019

Tipps der Redaktion:

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