Nebenberuflich Erlebnispädagogik anbieten: Anmeldung?
Frage
Die Erlebnispädagogik ist momentan noch viel mehr eine Zusatzqualifikation und kein anerkanntes Berufsbild. Auch die verschiedenen Ämter tun sich schwer die Tätigkeit fest zuzuordnen. Was würden Sie mir empfehlen? Für mich fällt das ganze sowohl in unterrichtende als auch erzieherische Tätigkeit. Ich bin ja hauptberuflich auch noch Pädagoge - also würde die Nr. 1 eben auch zu treffen. Was würden Sie mir jetzt empfehlen? Soll ich mich beim Finanzamt melden und eine schriftliche Erklärung beilegen? Und mich zusätzlich um die Versicherungen etc. kümmern? Oder soll ich weiterhin abwarten bis ich eine verbindliche Information bekommen habe.
Antwort
Für das Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort geben Sie einfach an: „selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit als Pädagoge“. Als Rechtsform führen Sie normalerweise ein Einzelunternehmen, etwa mit dem Namen „Vorname Ehret Erlebnispädagogik“ (dazu müssen Sie im „Geschäftsverkehr“ immer Ihre Kontaktdaten angeben). Damit dürften Sie als Pädagoge keine Schwierigkeiten bekommen. Sie sind schlichtweg auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung selbstständig und Ihre Dienstleistungen entsprechen als Teilgebiet dem Berufsbild des Pädagogen. Sie können sich ohne Verzögerung auf die Risikovorsorge konzentrieren und dann als Selbstständiger loslegen. Die Anmeldung beim Finanzamt sollten Sie spätestens vier Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit vornehmen, eine weitere schriftliche Begründung ist in Ihrem Fall nicht notwendig.
Viel Erfolg.
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
März 2017
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