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Make up anbieten: Anmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin hauptberuflich angestellt und als Nebentätigkeit möchte ich „Permanent Make up“ machen. Ich weiß nicht, wie ich mich anmelden soll. Ich plane nebenberuflich nur 1-2 Tag pro Woche zu arbeiten - nur nach Vereinbarung zuhause oder mobil. Ich wohne in Deutschland erst seit 7 Monaten und habe keine Ahnung, wie ich dies machen soll.

Antwort

Die Einnahmen als Kosmetikerin stellen, sofern Sie nicht künstlerisch sind, gewerbliche Einkünfte dar. Hieraus folgt, dass bei Gründung beim Gewerbeamt Ihrer Stadt ein Gewerbe anzumelden ist. Zeitgleich müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Ihrem Finanzamt einreichen. In diesem Fragebogen können Sie auch die angesprochene „Kleinunternehmerregelung“ beantragen. Hierbei darf Ihr voraussichtlicher Umsatz im Jahr nicht über 17.500,00 Euro (bei unterjähriger Gründung monatliche Kürzung) betragen. Sofern die Vorschriften des § 19 Umsatzsteuergesetz erfüllt sind, kann die Regelung in Anspruch genommen werden. Laut Ihren Schilderungen trifft dies zu. Inwiefern dies für das Folgejahr zutrifft, ist zum Jahresende zu prüfen.

Der Vollständigkeit halber möchten wir Ihnen mitteilen, dass im Gegensatz zu selbständigen Einkünften bei gewerblichen Einkünften Gewerbesteuer festgesetzt wird. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der steuerliche Gewinn bei natürlichen Personen über dem Freibetrag i.H.v. 24.500,00 Euro liegt.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
März 2019

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