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Kleinunternehmen anmelden?

Frage

Ich möchte mich freiberuflich (vorerst nebenberuflich) anmelden. Die Tätigkeit ist Journalist/Blogger/Autor sowie Moderator/Künstler. Ich plane mit einem maximalen Jahresumsatz von 6.000 - 9.000 Euro. Haben Sie Tipps, wie ich am besten die nebenberufliche Tätigkeit anmelde und ob die Kleinunternehmerregelung etwas für mich wäre?

Antwort

Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt die Meldung beim zuständigen Finanzamt. Allgemeine Informationen finden Sie über unsere Internetseite unter http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html

Neben der Meldung beim Finanzamt müssen verschiedene Sozialversicherungsträger über die Gründung informiert werden:

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Art der Tätigkeit oder der Tatsache, ob Angestellte im Unternehmen beschäftigt werden. Nicht in jedem Fall wird durch die Meldung eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Unfallversicherung ausgelöst. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Sollten Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert sein, so ist auch die Krankenversicherung über die Gründung zu informieren. Diese wird im Einzelfall prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Üben Sie neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit keine weitere Beschäftigung aus, so können Sie über die Künstlersozialversicherung prüfen lassen, ob im Zuge Ihrer Tätigkeiten eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung ausgelöst werden würde. Einen Kontakt und weiterführende Informationen finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Als Kleinunternehmer kann man sich von dieser Pflicht befreien lassen (Kleinunternehmerreglung). Informationen finden Sie hierzu unter http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Umsatzsteuer-Vorsteuer/inhalt.html

Bei weiteren Fragen können Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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