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Jahresumsatz unter 1.000 Euro: Anmeldung?

Frage

Als Rentnerin besuche ich derzeit mit meinem Hobby Patchwork und Quilting zweimal im Jahr einen Künstlermarkt und biete meine Produkte an. Jetzt möchte ich sie gerne auch online anbieten. Der Jahresumsatz liegt unter 1.000 Euro. Muss ich dafür ein Kleingewebe anmelden?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes stehende Gewerbe anzuzeigen.

Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe.

Ob in Ihren Fall eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist, können wir an dieser Stelle nicht eindeutig beantworten. Bitte wende Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Gewerbeamt.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2019

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