Antwort
Im Allgemeinen kann ich Ihnen zur Krankenversicherung folgendes mitteilen: Sobald Sie hauptberuflich selbständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie die Möglichkeit, eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortzuführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen abzusichern. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340 606 601 wenden.
Des Weiteren möchte ich Sie auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung hinweisen. Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist: Sie brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt entfällt ebenfalls. Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften.
Für die Folgejahre gilt:
Kleinunternehmen dürfen jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.
Die Gesamtumsatzgrenze von 22.000 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.
Und: Bei den genannten Gesamtumsatz-Grenzen handelt es sich um Bruttobeträge, das heißt, die Umsatzsteuer ist darin bereits automatisch enthalten. Sie müssen Sie also nicht noch einmal extra berechnen und auf den Rechnungsbetrag aufschlagen.
Weiterführende Informationen u.a. zur Einkommensteuer, bekommen Sie bei einem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Wenn Sie sich weitergehend über eine Existenzgründung informieren möchten, können Sie sich auch gerne an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2020
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