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Kleingewerbe: GbR oder Einzelunternehmen mit geringfügigem Beschäftigten?

Frage

Mein Vater kann sehr gut Dekorationen aus Holz herstellen oder auch alte Sachen aufarbeiten (alte Schränke usw.). Nun habe ich ihn ermutigt, dies mal nebenberuflich zu versuchen. Da er sich das alleine nicht zutraut und auch das Drumherum (Rechtliches, Verkauf, ggf. Vermarktung usw.) nicht machen möchte, habe ich ihm angeboten, dies für ihn zu übernehmen. Das Ganze soll natürlich im Rahmen des Kleingewerbes laufen. Ob sich etwas entwickelt, sieht man dann ja. Bei meiner Recherche steht gerade das Thema Rechtsform an. Welche kommt da in Frage? Mein Vater könnte - da es künstlerisch ist - Freiberufler sein. Den Part, den ich übernehmen würde (also alles andere) fällt ins Kleingewerbe. Da wir zu zweit sind würde sich die GbR anbieten oder aber ich als Kleingewerbetreibender und er als geringfügig Beschäftigter? Oder ganz anders? Was wäre empfehlenswert?

Antwort

Welche Form der Zusammenarbeit Sie wählen möchten, hängt sicherlich auch davon ab, wie Sie Ihre Zusammenarbeit gestalten wollen. Möchten Sie Ihren Vater als geringfügig Beschäftigen anstellen, so sind Sie ihm gegenüber beispielsweise weisungsgebunden. Geringfügig Beschäftige werden bei der Minijobzentrale angemeldet. Bei dieser erhalten Sie auch ausführliche Informationen zur Anmeldung eines Beschäftigten: www.minijob-zentrale.de
Informationen zum Einstellen von Personal finden Sie auch in der GründerZeiten Nr. 15: Personal (PDF, 665  KB)

Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Unternehmen mit Ihrem Vater zusammen zu führen, so wird bei einem kleinen Unternehmen häufig die GbR als Rechtsform gewählt. Informationen zu den Rechtsformen finden Sie unter http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Rechtsformen/inhalt.html

Sie können sich an das Institut für Freie Berufe wenden, um zu klären, ob die geplanten Tätigkeiten Ihres Vaters unter die Freien Berufe fallen oder es sich hier um ein handwerkliches Gewerbe handelt.

Um zu entscheiden, wie Sie Ihr Vorhaben erfolgsversprechend umsetzen können, bietet sich ein Vor-Ort-Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Kammer (IHK oder Handwerkskammer) an. Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer finden Sie auf www.ihk.de

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2017

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