Frage
Mein Vater kann sehr gut Dekorationen aus Holz herstellen oder auch alte Sachen aufarbeiten (alte Schränke usw.). Nun habe ich ihn ermutigt, dies mal nebenberuflich zu versuchen. Da er sich das alleine nicht zutraut und auch das Drumherum (Rechtliches, Verkauf, ggf. Vermarktung usw.) nicht machen möchte, habe ich ihm angeboten, dies für ihn zu übernehmen. Das Ganze soll natürlich im Rahmen des Kleingewerbes laufen. Ob sich etwas entwickelt, sieht man dann ja. Bei meiner Recherche steht gerade das Thema Rechtsform an. Welche kommt da in Frage? Mein Vater könnte - da es künstlerisch ist - Freiberufler sein. Den Part, den ich übernehmen würde (also alles andere) fällt ins Kleingewerbe. Da wir zu zweit sind würde sich die GbR anbieten oder aber ich als Kleingewerbetreibender und er als geringfügig Beschäftigter? Oder ganz anders? Was wäre empfehlenswert?