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Hundepsychologin im Nebenerwerb: erste Schritte?

Frage

Ich plane eine zunächst nebenberufliche und mobile Selbständigkeit mit einer Praxis für Hundepsychologie und Bachblütentherapie für Hunde. Meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Sachbearbeiterin und Ausbilderin möchte ich solange nachgehen bis meine Praxis etabliert ist. Langfristig strebe ich eine Vollzeitselbständigkeit an. Welche Schritte muss ich in welcher Reihenfolge bei welchen Stellen in die Wege leiten? Ist die Erstellung eines Businessplanes in meinem Fall erforderlich bzw. sinnvoll? Da ich ja zunächst nur mobil tätig sein werde, benötige ich keine Praxisausstattung, Räumlichkeiten etc. - also auch keine Finanzierungen o.ä.

Antwort

Wenn Sie die selbständige Tätigkeit neben Ihrem Angestelltenverhältnis ausüben möchten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Zudem empfiehlt es sich, sich das Einverständnis des Arbeitgebers schriftlich geben zu lassen.

Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Zum einen gibt es die Freiberufler, die ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden und zum anderen gibt es Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Im Allgemeinen wird die Regelung der freiberuflichen Tätigkeit in Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes (www.gesetze-im-internet.de) genutzt, um Freiberufler von Gewerbetreibenden abzugrenzen. Freiberufler sind Personen die eine selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. In § 18 EStG sind Tätigkeiten, wie z.B. Rechtsanwälte, beratende Volks- und Betriebswirte, Steuerberater oder Krankengymnasten aufgeführt. Es ist zudem festgelegt, dass Selbständige, die diese Tätigkeiten oder ähnliche Berufe ausüben, Freiberufler sind. Ich empfehle Ihnen hinsichtlich der Anmeldung als Hundepsychologe ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu suchen.

Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote. Unter www.existenzgruender.de gibt es ein Expertenforum, das Ihnen online Fragen zur Existenzgründung, z.B. in den Bereichen Recht, Personal, soziale Absicherung oder Förderung und Finanzierung, beantworten kann. Im Themenbereich "Weg in die Selbständigkeit" erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Gründungsschritten.

Für weitere Informationen können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere „GründerZeiten“ oder die Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden.
Z.B. gibt es in unseren „GründerZeiten“ Informationen zu folgenden Themen:

GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513  KB)
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790  KB)

Hinsichtlich Ihrer sozialen Absicherung sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse abklären, welche Tätigkeit den Vorrang hat. Wird nach den Richtlinien der Krankenkassen die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft, sind Sie hierüber auch abgesichert in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sofern die selbständige Tätigkeit den Vorrang hat, müssen Sie sich selbst um Ihre soziale Absicherung kümmern. Melden Sie daher die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung. Diese prüft anhand Ihrer Angaben, ob Sie Ihre Selbständigkeit im Nebenerwerb ausüben. Für diese Einstufung spielen mehrere Faktoren wie zeitlicher Aufwand, die Frage nach Angestellten sowie mögliche Einnahmen eine Rolle. Die Prüfung erfolgt individuell.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist über die Gründung zu informieren. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de. Alternativ können Sie sich an die kostenfreie Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 wenden, um dort zu erfragen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist.

Auch wenn bei Ihnen keine Fördergelder oder Kredite eingeworben werden sollen, ist in den meisten Fällen die Erstellung eines Businessplanes sinnvoll. Ihr Businessplan verschafft Ihnen jederzeit eine detaillierte Vorstellung über Ihr Vorhaben und zeigt Ihnen während der laufenden Arbeit daran Schwierigkeiten und Problemfelder auf. Die Arbeit mit einem Geschäftskonzept ist gerade angesichts der schon jetzt geplanten Erweiterung auf eine Vollzeitselbständigkeit auch für die Zeit nach der Gründung hilfreich.

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2016

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