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Gründung plus Minijob?

Frage

Ich war die letzten Jahre in Vollzeit angestellt und möchte mich nun selbständig machen. Im Bereich der Fotografie ist der Anfang sehr schwer, da man sich am Markt zunächst einen Namen machen muss. Nun stellt sich die Frage, ob man nicht zu Beginn eine Teilzeit-Stelle oder einen 450-Euro-Job annimmt, so dass die Versicherungen vom Arbeitgeber übernommen werden oder ein fester Betrag diese monatlich decken kann. Doch ist das hilfreich oder würde man dann mehr Einkommensteuer zahlen müssen? Wie ist es am sinnvollsten in der Aufbauphase? Wie vermutlich jeder Existenzgründer versuche ich hohe Ausgaben zu meiden, um erst einmal Geld zu verdienen. Ich möchte natürlich eine gewisse Sicherheit schaffen, die mich jedoch nicht blockiert die Selbständigkeit auszuführen.

Antwort

Wird neben der selbständigen Tätigkeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (mehr als 450 Euro im Monat) aufgenommen, so prüft die gesetzliche Krankenversicherung, welche der beiden Tätigkeiten vorrangig ist. Dabei spielen Faktoren wie die monatlichen Einnahmen, Fragen nach möglichen Angestellten in der selbständigen Tätigkeit, die jeweils aufgebrachten Stunden oder auch die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit eine Rolle. Steht das Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund, so besteht eine Sozialversicherungspflicht und somit eine Absicherung in allen Bereichen der Sozialversicherung.

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie erwirtschaftet. Den Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Für weitere steuerrechtliche Fragen können Sie sich gern an das zuständige Finanzamt vor Ort wenden.

Quelle:
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2017

Tipps der Redaktion:

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