Navigation

Geschenkartikel auf Weihnachtsmarkt verkaufen: Gewerbeschein?

Frage

Ich möchte gern zu Weihnachten meine selbstgemachten Geschenkartikel (Engel, Weihnachtsgestecke etc.) verkaufen und hätte gern gewusst, ob ich dafür einen Gewerbeschein benötige oder ob dies, da es ja nur einmalig ist, auch ohne geht.

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe.

Für eine abschließende Klärung empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt oder mit der Industrie- und Handelskammer.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben