Antwort
Grundsätzliche müssen Sie folgende Punkte im Rahmen Ihrer Gründung berücksichtigen, auf die ich nachfolgend kurz eingehen werde:
- Klärung der Nutzung des Gartens für gewerbliche Zwecke
- Klärung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Klärung von Fördermöglichkeiten
- Anmeldung beim Finanzamt/Gewerbeamt Ihrer Gemeinde
Zu 1.: Vor Anmietung des Gartens müssen Sie mit dem Besitzer und den örtlichen Behörden (Bauamt, Gewerbeamt) die Nutzung (auch langfristig bzgl. Bewirtung) für Ihr Vorhaben klären. Sollte für die Fläche keine gewerbliche Nutzung vorgesehen sein, müssten Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen (oder alternativ eine andere Fläche suchen). Ggf. bestehen im Rahmen einer Nutzungsänderung zusätzliche Auflagen (Toiletten, Stellplätze,...) und es können Gebühren entstehen, sodass die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens in Frage gestellt sein kann.
Zudem gibt es gerade im Bereich Gastronomie zahlreiche Vorschriften, die erfüllt sein müssen. Sollten Sie wie beschrieben auch alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Nähere Informationen und einen ausführliche Beratung zu diesem Thema erhalten Sie beim Ordnungs- und Gewerbeamt Ihrer Stadt/Gemeinde sowie bei der IHK (z.B. www.frankfurt-main.ihk.de). Unterzeichnen Sie keinen Mietvertrag bevor diese Punkte geklärt sind!
Empfehlen würde ich Ihnen zudem im Vorfeld mit Nachbarn/Anwohnern zu sprechen um Konflikten (Lärm) vorzubeugen. Die Überlassung von Geräten an Kinder kann ggf. eine regelmäßige Prüfung erfordern um eine Haftung auszuschließen.
Zu 2.: Nachdem Sie die Voraussetzungen für die Nutzung des Gartens kennen, empfehle ich Ihnen dringend auch bei einer "kleineren" Unternehmung einen Businessplan zu schreiben und alle im Rahmen der Unternehmung wichtigen Punkte zu durchdenken. Dazu gehören:
- Wie viel muss ich am Anfang investieren um die ersten Kunden empfangen zu können (Material, Gartenumbau ggf. inkl. Toilette, Werbung, Gewerbeanmeldung, Gebühren)?
- Welche laufenden Kosten habe ich durch mein Unternehmen (Miete Garten, Steuerberater, Unternehmerversicherungen vor allem Haftpflicht, Beiträge, Versicherungen - hier bitte auch ggf. Änderungen bei der (Kranken-)Versicherungssituation als Unternehmer klären!, Material, Helfer, etc.)?
- Was möchte ich selbst/ muss ich selbst verdienen?
- Welche Preise möchte ich anbieten und wie viele Kunden muss ich gewinnen um wirtschaftlich zu arbeiten?
- Wo, wie und zu welchen Kosten (Flyer, Plakate, Website, etc.) kann ich diese Kunden gewinnen?
- Welche Risiken habe ich und wie kann ich diesen Risiken begegnen?
- Gibt es vergleichbare Angebote an denen ich mich orientieren kann?
Je detaillierter Sie im Rahmen des Businessplans arbeiten, desto besser sind Sie auf die Umsetzung Ihres Vorhabens vorbereitet. Für die Verfassung des Businessplans empfiehlt es sich ggf. mit einem Berater zusammen zu arbeiten. Das Bundesland Hessen bietet hierfür spezielle Anlaufstellen die Sie unter existenzgruendung.hessen.de finden.
Zu 3.: Vor einer Anmeldung beim Finanzamt/ Gewerbeamt sollten Sie unter www.foerderdatenbank.de in der eigens vom BMWi dafür vorgesehen Datenbank recherchieren, welche Fördermöglichkeiten sich Ihnen bieten. Die Gewährung von Zuschüssen hängt von einigen Faktoren ab, die Sie mit der oben genannten Beratungsstelle oder Ihrem Steuerberater im Detail klären sollten. Für den Fall dass Sie aktuell Arbeitslosengeld beanspruchen, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen.
Zu 4: Sie müssen bei Ihrem zuständigen Finanzamt/Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Bitte halten Sie hinsichtlich der Rechtsform (ggf. Haftungsbeschränkung sinnvoll) und den Formalitäten Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. Dieser kann Ihnen zudem auch gleich einen Überblick über Buchhaltungskosten, Informationen zu Steuervorauszahlungen/Bildung von Steuerrücklagen und zur richtigen Angebots-/ Rechnungserstellung geben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee!
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Juni 2016
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