Antwort
Ich schlage Ihnen vor, bevor Sie evtl. ein Gewerbe anmelden, Rücksprache mit einem Steuerberater zu Ihrer geplanten Tätigkeit zu halten. Ihrer Beschreibung nach könnte es sich auch um eine sog. freiberufliche Tätigkeit handeln. In diesem Fall müssten Sie keinen Gewerbeschein beantragen und wären somit auch nicht verpflichtet bei der Handwerkskammer Mitglied zu werden.
Sollte Ihr Steuerberater allerdings zu der Einschätzung kommen, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, müssten Sie entsprechend das Gewerbe bei der Stadtverwaltung melden. Eine Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Hier in Düsseldorf liegt die Gebühr bei einmalig 20 Euro. Sie müssen jedoch beachten, dass jede Stadt und Gemeinde die Gebühren individuell festsetzen kann, d.h. es kann teurer oder günstiger werden.
Sobald Sie die Gewerbeanmeldung getätigt haben, ist außerdem eine Registrierung bei der Handwerkskammer notwendig. Auch hier wird eine einmalige Gebühr für die Registrierung erhoben sowie ein Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft. Die Beiträge und die Registrierungsgebühren der Handwerkskammer sind ebenfalls nicht einheitlich. Die für Sie zuständige Handwerkskammer finden Sie der entsprechenden Website. Bitte erfragen Sie bei der Handwerkskammer, ob es Möglichkeiten für die Reduzierung oder für den Erlass des Beitrages gibt.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
April 2019
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