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Erwerbsunfähigkeitsrente plus Grundsicherung: Nebengewerbe anmelden?

Frage

Ich habe eine 50%ige Schwerbehinderung, bekomme ca. 540 Euro EU-Rente und ca. 130 Euro Grundsicherung. Ich möchte für Holz-Bastelarbeiten ein Nebengewerbe anmelden. Ist das möglich? Und was muss ich dabei beachten?

Antwort

Generell ist es notwendig jede Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Diese Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Gründung erhalten Sie ebenso über die örtliche Industrie- und Handelskammer.

Wir empfehlen, dass Sie das Bürgertelefon zur Rentenversicherung unter der Tel.-Nr. 030 221 911 001 (Montag bis Donnerstag von 08:00-20:00 Uhr) anrufen, da noch Rückfragen bestehen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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