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Dekoartikel anfertigen und verkaufen: Anmeldung?

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Frage

Ich plane, ein Nebengewerbe zu gründen. Ich würde gerne personalisierte Dekoartikel (Messlatten, Girlanden, Holzschilder) anfertigen und verkaufen – außerdem Dekorationen als Dienstleistung anbieten z.B. als Unterstützung für Dekorationsumsetzungen bei Hochzeiten oder auch Fotoshootings. Können Sie mir helfen, was ich bei der Gewerbemeldung schreibe bzgl. der angemeldeten Tätigkeit? Und welche Art des angemeldeten Betriebes wäre das? Handwerk oder Handel? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Antwort

Sie könnten das Gewerbe beispielsweise unter „Herstellung von Accessoires, Dekoration etc." anmelden. Die Tätigkeit müsste, nach der erfolgten Gewerbeanmeldung, noch bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) gemeldet werden.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW
bei der Handwerkskammer Düsseldorf

Stand:
März 2020

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