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Betreuung und Pflege im Nebenerwerb: Anmeldung?

Frage

Da ich hauptberuflich bei einem mobilen Pflegedienst arbeite (Ausbildung zur Altenpflegehelferin vorhanden) will ich mich in meiner Freizeit nebenberuflich mit Betreuung und Pflege selbständig machen. Worauf muss ich achten und muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich die Tätigkeit freiberuflich machen möchte?

Antwort

Ein Altenpfleger wäre dann freiberuflich, wenn keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt, siehe: https://www.rheinhessen.ihk24.de/fairplay/Gewerberecht/Gewerbebetrieb12192/1449722

Der Altenpflegehelfer wäre in Ausübung seiner Tätigkeit indes immer als gewerblich zu betrachten.

Ihrem Arbeitgeber wäre die selbständige Tätigkeit vor Aufnahme zu melden und die Tätigkeit dürfte nicht im Wettbewerb zu Ihrem Arbeitgeber stehen, dann ist eine nebenberufliche Selbständigkeit in der Form möglich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2018

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