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Studium in der Schweiz – Unternehmensgründung in Deutschland?

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Frage

Ich studiere in der Schweiz und habe dort dementsprechend meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Allerdings besitze ich auch eine deutsche Meldeadresse. Nun würde ich gerne selbständig tätig werden, allerdings ohne die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Die Rechtsform des Einzelunternehmers würde in meinem Fall durchaus Sinn machen. Nun stellt sich mir die Frage: Darf ich als Einzelunternehmer in Deutschland tätig werden und das Einzelunternehmen dort eintragen, obwohl mein gewöhnlicher Aufenthaltsort in der Schweiz ist?

Antwort

Grundsätzlich gilt: wenn Sie als Deutscher in Deutschland weiterhin auch während Ihres Auslandsstudiums einen korrekt gemeldeten Wohnsitz haben, zum Beispiel bei Ihren Eltern, und sich wohnsitzangemessen auch in Deutschland aufhalten und dort nicht nur Ihre Geschäftstätigkeit auch praktisch ausüben werden, sondern vor allem auch in Deutschland dem zuständigen Finanzamt und den weiteren für Ihre konkrete unternehmerische Tätigkeit zuständigen Behörden anzeigen, dass Sie eine Einzelunternehmertätigkeit aufnehmen und alle dafür in Deutschland anfallenden Gebühren, Steuern und Abgaben in Deutschland normal bezahlen, können Sie als Einzelunternehmer in Deutschland tätig sein. Sollten Sie nicht ein Deutscher sein und/oder sich nicht wohnsitzangemessen in Deutschland aufhalten und/oder nicht in Deutschland versteuert werden wollen, können vielfältige individuelle Spezialregelungen zur Anwendung kommen. Am Besten lassen Sie somit die konkrete Rechtslage wegen Ihres Sonderstatus als Student und den Besonderheiten zur Schweiz individuell durch eine Anwaltskanzlei prüfen, welche sowohl auf deutsches Recht als auch auf Schweizer Recht spezialisiert ist.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2017

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