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Student: selbständige Tätigkeit als Dozent?

Frage

Ich habe als Student ein Angebot einer Firma als Honorardozent gelegentlich gebucht zu werden. Es ist keine Anstellung und die Firma ist keine öffentliche Einrichtung. Für meine Dozentenleistung schreibe ich eine Rechnung. Kann ich als Student Dozentenhonorare erhalten bzw. abrechnen, ohne meinen Studentenstatus zu gefährden? Wenn ja, gibt es dort eine Höchstverdienstgrenze? Muss ich mich irgendwo als Selbständiger/Freiberufler oder ähnliches registrieren? Bin ich bzw. ab wann wäre ich umsatzsteuerpflichtig? Bin ich dann verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Erfülle ich die Kriterien für die Kleinunternehmerregelung und muss man diese aktiv beim Steueramt anfordern oder geht das automatisch?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt.

Wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt und Sie im zweiten Jahr voraussichtlich 50.000 Euro Umsatz erzielen, können Sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Kleinunternehmerregelung.

Haben Sie Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit und aus einer selbständigen Tätigkeit, so werden beide Einkünfte zusammen versteuert. Diese unterliegen der Einkommensteuer. Zur Ermittlung Ihres Steuersatzes erstellen Sie eine Einkommensteuererklärung. Ihren Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschussrechnung, die Sie der Steuererklärung beilegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Einkommensteuer.

Zu weiteren steuerrechtlichen Fragen können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

Ihren Studentenstatus würden Sie gefährden, wenn Sie während der Vorlesungszeit mehr als 20 Wochenstunden freiberuflich tätig werden. Sollten Sie zudem familienversichert sein, so gilt für die Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 445 Euro monatlich (2019) bei einer selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb. Sind Sie studentisch versichert, müssen Sie lediglich die bereits genannte Stundengrenze inklusive Vor- und Nachbereitung der Dozententätigkeit berücksichtigen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

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