Navigation

Student: gastronomisches Kleingewerbe gründen?

Frage

Ich möchte gerne ein Kleingewerbe eröffnen für eine kleine Nebentätigkeit, welche ich an Wochenenden ausführen möchte. Ich bin im Moment Student und möchte als Nebentätigkeit eine Art Event-Catering anbieten: Ich fahre mit meinem Pizzaofen zu einer Feier/Veranstaltung und backe dort Pizza für die Gäste. Ist dies mit einem Kleingewerbe möglich und benötige ich für die Anmeldung ein Gesundheitszeugnis?

Antwort

In der Regel können Sie neben dem Studium eine selbständige Tätigkeit ausüben. Sollten Sie BAföG beziehen, empfehlen wir Ihnen das kostenlose Bürgertelefon zum Thema Bafög des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Tel.: 0800 2236341. Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 20 Uhr). Klären Sie bitte dort, in welchem Umfang die geplante selbständige Tätigkeit ausgeübt werden darf, ohne den Bezug des BAföGs zu gefährden.

Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Online finden Sie weiterführende Informationen zur Kleinunternehmerregelung. Für weitere Fragen zum Thema Kleinunternehmerregelung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an das örtliche Finanzamt.

Inwieweit Sie ein Gesundheitszeugnis für Ihr Vorhaben und ob Sie noch weitere Konzessionen benötigen, hängt von den Bestimmungen Ihres Bundeslandes ab. Auskunft hierzu bekommen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Kommune oder auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollten Sie noch Folgendes beachten:

Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert.

Wenn eine selbständige Tätigkeit neben dem Studium ausgeübt wird, muss dies der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse gemeldet werden. Zu beachten ist, dass das Erscheinungsbild Student nur dann vorliegt, wenn für das Studium mehr Zeit aufgewandt wird, als für die selbständige Tätigkeit. Das heißt, werden nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit gearbeitet, so bleibt der Status Student erhalten und Ihr Sohn studentisch versichert.
Allerdings wird immer die Krankenkasse prüfen, welche Tätigkeit für den Studenten der zeitliche und wirtschaftliche Mittelpunkt bedeutet. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340606601 wenden.

Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit) eröffnet, muss dieses zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Sollten weitere Fragen offengeblieben sein, so können Sie gerne das Infotelefon des BMWi zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben