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Student: Übersetzungen über Online-Plattform anbieten?

Frage

Ich bin derzeit Vollzeitstudent der Anglistik und habe nebenher keinen anderen Job. Nun habe ich online eine Seite gefunden, auf der man Dienstleistungen anbieten kann. Ich würde dort nun vielleicht gerne Deutsch-Englisch-Übersetzungen anbieten, allerdings weiß ich nicht so genau, was ich dafür tun muss. Muss ich dafür einen Gewerbeschein anmelden? Wäre ich Freiberufler? Müsste ich gar ein Unternehmen gründen? Da ich dort erstmal nicht erwarte, großartig Gewinn über 400 Euro/Monat machen zu können, wäre es das wahrscheinlich dann für mich nicht wert. Auf der Website steht, man soll den „Legal name of Business“ angeben, doch das ist eine amerikanische Seite, deswegen bin ich mir nicht sicher, ob das für einen Deutschen was Anderes bedeutet.

Antwort

Eine Tätigkeit als Übersetzer ist grundsätzlich eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit. Das Finanzamt könnte aber trotzdem von einem Gewerbebetrieb ausgehen, da für eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich eine fachliche Befähigung vorausgesetzt wird. Im Gegensatz zu einem Gewerbebetrieb ist für eine selbständige (freiberufliche) keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Jedoch muss die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Dies erfolgt über das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Übersetzungsdienstleistungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. Hier kann jedoch ggf. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Neben den steuerlichen Problematiken sollte man sich ebenfalls mit der Krankenkasse abgestimmt, ob diese Tätigkeit Auswirkung auf den Studentenstatus haben könnte.

Da sich, je nach Ausgestaltung der Übersetzungstätigkeit, unterschiedliche steuerliche Folgen ergeben, sollte dies mit einem Steuerberater genauer erörtert werden.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Januar 2019

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