Student: Musikunterricht anbieten?
Frage
Ich möchte neben meinem Studium privat Instrumentalunterricht in der Nachbarschaft geben. Was muss ich dabei beachten? Muss ich das irgendwo anmelden, wenn ich weniger als 450 Euro im Monat damit verdiene? Brauche ich irgendwelche Versicherungen?
Antwort
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben möchten, ist diese anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden. Für den Verkauf von Produkten ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Solange sie vom Status her Student bleiben, ändert sich bezüglich der Krankenversicherung nichts. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wären Sie weiterhin versicherungsfrei und müssen nichts beachten. Grundsätzliche Hinweise zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten finden Sie auf der Webseite des VDEK.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Stand:
November 2020
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