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Student: Kleingewerbe anmelden?

Frage

Mein Neffe studiert und hat einen Studentenjob mit 19 Stunden in der Woche. Ein Freund hat ihm von der Möglichkeit eines Kleinstgewerbes (240 Euro im Monat bei 12 Monaten Arbeitszeit) erzählt. Er müsste sich beim Gewerbeamt als Selbständiger anmelden. Auf diesen Betrag wären keinerlei Steuern zu zahlen und es hätte auch keine steuerlichen Auswirkungen auf seinen Studentenjob. Ist das so richtig?

Antwort

Ihre Angaben sind nicht umfassend genug. Ihr Neffe hat vermutlich einen Mini-Job als Aushilfe; dieser wird pauschal versteuert und fällt somit nicht in die Besteuerung.

Ein Kleingewerbe "mit 240 Euro im Monat bei 12 Monaten Arbeitszeit" ist schwer vorstellbar. Der auf dieser Basis ermittelte Gewinn von 2.880 Euro löst keine Steuerbelastung aus. Nur ist schwer verständlich als Kleingewerbe einen festen Monatsbetrag zu erhalten. Es könnte sich um eine Scheinselbständigkeit handeln, die sozialversicherungsrechtlich nicht als Selbständigkeit angesehen wird. Sie haben die Möglichkeit bei dem Rentenversicherungsträger eine sogenannte Statusanfrage zu stellen, um eine Klärung zu erreichen. Evtl. kann auch der Auftraggeber zur Klärung beitragen.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2014

Tipps der Redaktion:

  • Teilzeitunternehmen
  • Ein Anfrageverfahren ("Statusfeststellungsverfahren") gibt den Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit darüber, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Zuständig für die Durchführung für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (www) als bundesweite Clearingstelle.
Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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