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Student: Kleingewerbe als Promoter anmelden?

Frage

Mein Sohn ist Student und möchte für eine Agentur als Promoter bzw. als Verkäufer arbeiten. Er soll ein Kleingewerbe anmelden. Was muss er beachten bzgl. Steuern, Kindergeld, Kinderfreibetrag?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Eine Gewerbeanmeldung lassen Sie beim örtlichen Gewerbeamt vornehmen. Vom Gewerbeamt erfolgt automatisch die Meldung beim Finanzamt. Dort werden dann auch alle Fragen zum Thema Steuern geklärt.

Bezüglich Fragen zum Kindergeld, wenden Sie sich bitte an die zuständige Familienkasse.

Wenn eine selbständige Tätigkeit neben dem Studium ausgeübt wird, muss dies der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse gemeldet werden. Zu beachten ist, dass das Erscheinungsbild Student nur dann vorliegt, wenn für das Studium mehr Zeit aufgewandt wird, als für die selbständige Tätigkeit. Das heißt, werden nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit gearbeitet, so bleibt der Status Student erhalten und Ihr Sohn studentisch versichert.

Allerdings wird immer die Krankenkasse prüfen, welche Tätigkeit für den Studenten der zeitliche und wirtschaftliche Mittelpunkt bedeutet. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340606601 wenden.

Sollte Ihr Sohn BAföG beziehen, empfehle ich Ihnen das kostenlose Bürgertelefon zum Thema BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Tel.: 0800 2236341. Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 20 Uhr). Klären Sie bitte dort, in welchem Umfang die geplante selbständige Tätigkeit ausgeübt werden darf, ohne den Bezug des BAföG zu gefährden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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