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Student: IT-Beratung anbieten?

Frage

Ich bin Student und möchte als Nebenerwerb gerne ein Gewerbe anmelden. Meine Tätigkeit soll sich darauf beschränken, Privatpersonen über das Internet Hilfe und Beratung bei der Konfiguration und Einrichtung von PCs für einen speziellen Bereich (Gaming und Streaming) zu bieten. Ich möchte also lediglich mein Wissen „verkaufen". Im Internet finde ich immer wieder den Hinweis, dass es gerade in der IT viele Berufe gibt, mit denen man sich nur selbständig machen darf, wenn man eine gewisse berufliche Ausbildung nachweisen kann. Trifft das auch auf meinen Bereich zu oder kann ich für diese Tätigkeit ohne Weiteres ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Sie haben in jedem Fall schon einmal zwei wichtige Dinge richtig gemacht!
Sie haben mit der Gewerbeanmeldung (nicht freiberuflich) die korrekte Form gewählt.

Zur Unterscheidung: Wer ist Freiberufler?
Freiberufler sind selbständig tätige Unternehmer und üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus.

Beispiele für Freiberufler:

  • selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten,
  • Handelschemiker,
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten,
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten,
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer,

Wer ist Gewerbetreibender?
Alle Selbständigen, die keine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende.

Und Sie melden das Gewerbe im Nebenerwerb an - d.h. Sie „versperren“ sich nicht die Tür für spätere Gründungsförderungen, die nur für diejenigen zugänglich sind, die entweder noch nicht oder nur im Nebenerwerb gegründet haben.

Nun zu Ihrer Frage:
Mit Ihrer IT-Beratung gehören Sie zur Branche der Dienstleistungen. In der Dienstleistungsbranche bestehen, außer im medizinischen Bereich, weitgehend keine formalen Zugangsvoraussetzungen, außer Sie bieten auch Reparaturleistungen an (man spricht hier von einer sog. „Grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen“) und arbeiten auch an der Elektrik der Hardware. Dies würde die Ausbildung zum z.B. IT-Systemelektroniker erfordern. Sog. zulassungspflichtige Berufe findet man meistens im Handwerk.

Denken Sie bitte daran, dass Sie auch für Ihr Nebengewerbe folgende Punkte beachten:

  • Abschluss betrieblicher Versicherungen (betriebliche Haftpflicht gegen Sach- und Personenschäden und ggf. Vermögensschäden falls aufgrund Ihrer Dienstleistung z.B. sämtliche Daten Ihres Kunden verloren gehen würden),
  • Buchhaltungspflicht mit Umsatzsteuervoranmeldung (sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen),
  • Steuern,
  • rechtliches Umfeld (schließen Sie mit Ihren Kunden Dienst- und/oder Werkverträge ab).

Weitere Informationen:

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
März 2020

Tipps der Redaktion:

  • Studierende
    https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Startposition/Studierende/inhalt.html
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