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Selbständig während des Studiums: anmelden?

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Frage

Ich studiere zurzeit Architektur und möchte gern nebenher stundenweise für verschiedene Unternehmen arbeiten, indem ich z.B. Logos, Schriftzüge und eventuell Webseiten erstelle. Zeitweise ist auch eine Arbeit in Architekturbüros möglich. Da ich neben dem Studium über sehr wenig Zeit verfüge, werden sich der wöchentliche Aufwand unter 15 Stunden und die monatlichen Einkünfte unter 350 Euro bewegen.

Meine Frage an Sie wäre nun, in welchem Maße eine Anmeldung dieses Gewerbes notwendig ist. Oder fallen diese Tätigkeiten in den Bereich der Freien Berufe? Habe ich mich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden, um meine Tätigkeit gesondert zu versichern?

Antwort

Wenn bei Ihren Dienstleistungen im Bereich der Gestaltung das Eigenschöpferische eindeutig dominiert, so ist dies für eine steuerliche Freiberuflichkeit ausreichend. Wenn Ihre Tätigkeiten in Architekturbüros zum Berufsbild der Architekten zählen, so ist dies ebenfalls freiberuflich, auch wenn Sie noch kein Architekt sind. In Berufsgenossenschaften werden auch selbstständig tätige Studierende versichert, in Ihrem Fall besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (vbg.de (www)).

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2013

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