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Selbständig während des Studiums: Wechsel von Familienversicherung zur studentischen Krankenversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin aktuell familienversichert, hauptberuflich Student und nebenbei selbständig. Bisher war ich immer unter der Wochenstunden- / Einkommensgrenze. Diesen Monat bin ich aber über die Einkommensgrenze gekommen. Ich würde gerne wissen, ab wann ich von der Familienversicherung zur studentischen Krankenversicherung wechseln muss. Erst sobald ich den Nachweis vom Finanzamt habe (~ Mitte 2021) oder sofort?

Antwort

Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2020: 455 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen seit Januar 2024 538 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.

Es ist ratsam, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, wenn absehbar ist, dass das Einkommen die Einkommensgrenze voraussichtlich übersteigt.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
Juli 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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