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Selbständig während der Ausbildung: Anmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin zurzeit noch in der Ausbildung und würde mich gerne nebenbei selbständig machen. Ich habe bereits Schulungen zum Lash-Artist (Wimpern-Styling) absolviert und bestanden. Nun möchte ich gerne als Nebentätigkeit damit selbständig arbeiten. Was muss ich wo anmelden und welche Unterlagen brauche ich?

Antwort

Das Gewerbe muss in der Kommune angemeldet werden, in der es ausgeübt wird, d.h. dort wo der Standort des Ladenlokals sein wird. Für die Gewerbeanmeldung benötigt man lediglich einen gültigen Personalausweis. In dem konkreten Fall geben Sie bitte bei der Gewerbeanmeldung an, dass Sie das Gewerbe zunächst im Nebenerwerb ausüben.

Die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung erfolgt bei Einzelunternehmer*innen beim zuständigen Finanzamt am Wohnort. Die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung erfolgt auf dem Postweg. D.h. man bekommt nach der Gewerbeanmeldung automatisch Post vom Finanzamt mit den entsprechenden Unterlagen.

Beachten: Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden beziehungsweise eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellte (Vollzeit) ausüben, dann sollten Sie VOR Beginn der nebenberuflichen Selbständigkeit Ihren Arbeitgeber schriftlich um dessen Einverständnis bitten!!

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
August 2020

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