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Selbständig während Studium plus Mini-Job: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

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Frage

Ich habe mich neben meinem Studium mit einem Kleingewerbe selbständig gemacht. Daneben führe ich noch einen klassischen Mini-Job aus.Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man ja seine geschätzten Einkünfte angeben. Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Muss ich meine Einkünfte aus dem Mini-Job als Einkünfte nicht-selbständiger Art angeben oder nicht?
  2. Hat es einen Einfluss auf Vorzahlungen von Steuern, wenn die voraussichtlichen Einkünfte aus dem Kleingewerbe und dem Mini-Job den studentischen Freibetrag überschreiten? Oder sollte, wenn man vor hat unter dem Freibetrag zu bleiben, als voraussichtliche Einkünfte angegeben werden oder kann man auch mehr Einkünfte angeben, ohne im Vorhinein Steuern zahlen zu müssen?

Antwort

Wichtig bei den Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen sind hauptsächlich die Angabe über Einkünfte (Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung etc.), die nicht durch einen vorherigen Steuerabzug (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) versteuert wurden.

Ein „studentischer Freibetrag“ existiert als solcher nicht. Es handelt sich hierbei um den sog. Grundfreibetrag. Da die Einnahmen aus dem Minijob bereits mit der Pauschalversteuerung abgegolten sind, werden diese Einkünfte nicht mehr beim Grundfreibetrag berücksichtigt. Sollten die prognostizierten Einkünfte über dem Freibetrag liegen, wird das Finanzamt aller Voraussicht nach auch Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Grundsätzlich ist immer anzuraten, realistische Werte anzugeben. Ob jetzt Vorauszahlungen geleistet werden oder nicht, die effektive Steuerbelastung ist nach Veranlagung des jeweiligen Jahres dieselbe.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln

Stand:
März 2019

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