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Selbständig während Studium: Abrechnung?

Frage

Ich bin Make-Up-Artistin und möchte diese Dienstleistung anbieten. Jedoch wird das nicht viel sein, da ich hauptberuflich Studentin bin und dies weiterhin sein möchte. Diese Dienstleistung ist ebenfalls abhängig von der "Hochzeitssaison", d.h. dass ich nur einige Monate (nur samstags) in diesem Bereich tätig sein werde. Meine Frage ist nun, wie mache ich die Abrechnung und am Ende des Jahres die Steuererklärung? Ab welchem Beitrag muss ich es machen?

Antwort

Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Für das Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000 Euro für Alleinstehende. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Um Ihre Höhe ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschussrechnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Einkommensteuer/Einkommensteuer.html

Bei weiteren Fragen können Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

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