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Schüler: Unternehmen anmelden und Steuern zahlen?

Frage

Ich bin Schüler und 18 Jahre alt. Ich würde mir gerne durch das Gestalten von Designs und deren Veröffentlichung auf Print-on-Demand-Seiten ein bisschen Taschengeld nebenbei verdienen. Mithilfe von Facebook möchte ich Aufmerksamkeit für meine Designs durch Schalten von Werbung generieren. Deshalb lautet meine Frage nun, ob ich für diese geringen Einkünfte auch Steuern zahlen bzw. ein Unternehmen anmelden muss.

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Die Anmeldung erfolgt bei dem örtlichen Gewerbeamt.

Nach Anmeldung der selbständigen Tätigkeit erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Nachdem dieser bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Steuernummer vom Finanzamt, die Sie benötigen, um Ihre Rechnungen schreiben zu können. Hilfreiche Informationen zur richtigen Erstellung einer Rechnung finden Sie auf dem Gründungsportal des BMWi.

Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Zur Ermittlung Ihres Steuersatzes erstellen Sie eine Einkommensteuererklärung. Ihren Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschussrechnung, die Sie der Steuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Für das Jahr 2019 beträgt der Grundfreibetrag 9.168 Euro für Alleinstehende. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Einkommensteuer.

Wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben, können Sie als Kleinunternehmer sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Kleinunternehmerregelung.

Bei weiteren steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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