Antwort
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit etwas an Ihrem Status ändert. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.
Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung oder Anmeldung vom Finanzamt erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer (auch Freiberufler), die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Um die Höhe ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Für das Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000 Euro für Alleinstehende. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Einkommensteuer/Einkommensteuer.html
Bei weiteren Fragen können Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2018
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