Schüler: Gewerbe anmelden für einmalige Webseitenprogrammierung?
Frage
Ich bin 17 Jahre alt und besuche zurzeit noch das Gymnasium. Bereits seit mehreren Jahren beschäftige ich mich mit Web-Technologien und -Gestaltung. Über die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerb ist ein lokaler Unternehmer auf mich aufmerksam geworden und hat angefragt, ob ich für ihn die Entwicklung einer kleineren Website übernehmen könne. Ich würde gerne an dem Projekt arbeiten, habe jedoch nicht vor, ähnliche Tätigkeiten regelmäßig auszuführen. Muss ich zwangsläufig ein Gewerbe anmelden oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Antwort
Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Weiterführende Informationen erhalten Sie über das örtliche Gewerbeamt. Dort würde zudem die Anmeldung erfolgen müssen.
Neben der Beantwortung Ihrer Frage möchten wir Ihnen noch folgendes mitteilen:
Grundsätzlich werden Minderjährige (unter 18 Jahre) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als beschränkt geschäftsfähig bezeichnet. Wollen Minderjährige ein Gewerbe betreiben, also eine erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt durchführen, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes
- die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern,
- sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Daher empfehlen wir Ihnen ggf. das Gespräch mit Ihren Eltern zu suchen.
Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2014
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