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Schüler: Gewerbe anmelden?

Frage

Ist es nötig ein Gewerbe etc. anzumelden, wenn ich Online-Marketing (Facebook und Instagram ads) machen will? Ich bin 14 Jahre alt und habe in diesem Bereich noch nicht so viel Ahnung.

Antwort

Da Sie minderjährig sind, sind Sie noch nicht voll geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ansatzpunkt ist bei Minderjährigen der § 112 BGB. Sie können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit der Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters, in der Regel Ihrer Eltern, eine Selbständigkeit anmelden. Zusätzlich benötigen Sie die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe.

Bitte klären Sie mit dem Gewerbeamt ab, ob in Ihrem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

Weiterführende Informationen zur Unternehmensgründung durch Minderjährige finden Sie auf der Internetseite der IHK Hochrhein-Bodensee.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2019

Tipps der Redaktion:

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