Schüler-Bafög beziehen und Unternehmen gründen?
Frage
Zurzeit beziehe ich Schüler-Bafög (Besuch eines Kollegs) und möchte nebenher eine UG gründen bzw. mich als Freiberufler selbständig machen. Leider konnten mir die zuständigen Ämter bisher keine Auskunft geben, ab welcher Grenze das Bafög beeinflusst wird bzw. ob ich überhaupt gründen darf als Bezieher des Schüler-Bafögs.
Antwort
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, neben einer nach dem BAföG geförderten Ausbildung etwas hinzuzuverdienen. Zu beachten ist dabei, dass eine Förderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (§ 2 Abs.5 BAföG).
Als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zählt der Gewinn vor Steuern. Berücksichtigt wird das Einkommen im Bewilligungszeitraum (BWZ). Anrechnungsfrei in einem zwölfmonatigen BWZ sind vom Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 3.880 Euro.
Bitte wenden Sie sich zur individuellen Klärung an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Informationen erhalten Sie auch bei der kostenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum BAföG unter der Nummer 0800-2236341.
Quelle:
Stefan Langer
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2014
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr