Antwort
In der Regel wird eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit nicht gefördert. Suchen Sie eine Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel, so kann für Sie jedoch der ERP-Gründerkredit - StartGeld in Frage kommen. Dieser Förderkredit kann auch von Selbständigen beantragt werden, die ihre Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausüben. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter ERP-Gründerkredit – StartGeld.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob sich durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit etwas an Ihrem Status ändert. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 – 01 wenden.
Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung oder Anmeldung vom Finanzamt erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer (auch Freiberufler), die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Um die Höhe ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Als Unternehmerin sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Als Kleinunternehmer kann man sich von dieser Pflicht befreien lassen (Kleinunternehmerreglung).
Bei weiteren Fragen können Sie sich an eine Steuerberaterin oder auch an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Quelle:
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
Januar 2018
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