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Praktikum plus Freelancer: Anmeldung?

Frage

Ich habe die Möglichkeit in einem Start-up zu arbeiten (das wäre ein Praktikum). Und ich würde gerne als Freelancer auch Übersetzungen machen. Wie kann ich die beide Tätigkeiten machen? Kann man zwei verschiedene Status haben?

Antwort

Haben Sie für Ihre Tätigkeit als Freelancer keinen Arbeitgeber, können Sie diese als selbständige Tätigkeit ausüben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt (http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html).

Nehmen Sie neben einer Beschäftigung (Praktikum) eine selbständige Tätigkeit auf, ist es ratsam den Arbeitgeber darüber zu informieren. Oftmals gibt auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag Auskunft darüber, ob und in welcher Form der Arbeitgeber eine Information wünscht. Ggf. sollten Sie sich das Einverständnis schriftlich geben lassen.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, muss auch hier die Meldung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erfolgen. Die gesetzliche Krankenversicherung wird im Einzelfall prüfen, ob sich durch die Aufnahme der Versicherungsstatus ändert. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 / 340 60 66 - 01. Das Bürgertelefon erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der Berufsgenossenschaft zu melden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Nachfolgender Link bietet Ihnen einen Überblick zum Thema Existenzgründung: http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Gruendung-im-Ueberblick/inhalt.html

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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