Antwort
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sich sozusagen selbst zu vermitteln.
Sie müssen dabei jedoch nur beachten, dass Sie, falls Sie gesetzlich versichert sind, neben dem Studium nicht unbegrenzt arbeiten dürfen. Fraglich ist dann in diesem Zusammenhang auch, wie Sie die Tätigkeit dann ausüben würden, im Angestelltenverhältnis oder im freien Mitarbeiterverhältnis. Bitte beachten Sie, dass die Wahl nicht fakultativ ist, sondern sich durch die Art der Tätigkeit definiert. Ich würde anraten, zunächst bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, denn der potentielle Arbeitgeber muss wissen, wie Sie versichert sind bzw. zu versichern sind.
Quelle:
Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
Rechtsanwälte Buchwald & Kollegen
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Mai 2015
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