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Kunststudentin verkauft einmalig Werk: Selbständigkeit anmelden?

Frage

Ich bin Kunststudentin im 3. Semester und habe nun das Glück, eine Arbeit für 1.000 Euro zu verkaufen. Ich werde wahrscheinlich nicht oft Kunst verkaufen, da ich auch noch Politikwissenschaften studiere und kaum Zeit zum Produzieren habe. Muss ich mich nun selbständig melden oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Antwort

Grundsätzlich gilt als Gewerbe jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit. Dazu gehört auch der Handel aller Art, die meisten Dienstleister und Industrie- und Handwerksbetriebe.

Grundsätzlich gilt jede legale unternehmerische Tätigkeit, die in eigener Verantwortung, nach außen erkennbar, auf eigene Rechnung, dauerhaft und gegen Entgelt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, als Gewerbe.

Privatleute, die zwar gegen Entgelt, aber nur sporadisch Dienstleistungen erbringen oder Handel aus ihrem Privatbesitz treiben bzw. Ehrenamtler und andere „Liebhaber“, die zwar auf eigene Rechnung, dauerhaft und gegen Entgelt, aber OHNE Gewinnerzielungsabsicht Leistungen erbringen, gelten NICHT als Gewerbetreibende und müssen das Gewerbe auch nicht anmelden.

Man braucht keinen Gewerbeschein, wenn man alle Jahre wieder mal etwas z.B. über Ebay verkauft. Wenn Sie jedoch per Flyer, am Schwarzen Brett in der Uni, gezielt Waren einkaufen um sie weiter zu verkaufen, dann sollten Sie eine Anmeldung als Kleingewerbe in Betracht ziehen.

Im Zweifel sprechen Sie am besten auch Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt an.

Ein KLEINGEWERBE ist - einfach gesagt - ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und andere kaufmännische Spezialvorschriften halten muss. Die Vorschriften für Kleingewerbetreibende kann man im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung und in den Steuer- und Sozialgesetzen nachlesen.

Ein Kleingewerbe unterscheidet sich von einem „richtigen“ oder „großen“ Gewerbebetrieb in einem wesentlichen Punkt: Sie müssen keine Bücher führen (Buchhaltungspflicht entfällt).

Umsatzsteuerpflichtig sind Kleingewerbetreibende grundsätzlich schon, außer man wählt die sog. Kleinunternehmerreglung aus (seit 1.1.2020: Umsatz < 22.000 Euro) - dann entfällt die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Quelle:
GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006  KB)
Gründerzeiten: Anmeldungen, Recht und Verträge

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Feburar 2020

Tipps der Redaktion:

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