Gründung während des Studiums: Online-Shop?
Frage
Ich bin Student und möchte nebenbei einen Internet-Shop eröffnen. In diesem Shop verkaufe ich Produkte, die ich extern fertigen lasse in Form von Abrufbestellungen. Im Weiteren habe ich eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Deshalb würde ich gerne als eingetragener Kaufmann diesen Shop führen, aber was heißt dies für mein Studium? Ich möchte ja weiterhin hauptberuflich Student bleiben und wahrscheinlich nebenher auch als Werkstudent tätig sein. Der Shop ist für mich ein ernst zu nehmendes Hobby mit viel versprechenden Möglichkeiten, wozu ich keine finanziellen Mittel benötige, da die Eigenleistung ausreicht.
Welche Art von Gewerbe ist in diesem Fall zu empfehlen und mit welchen Pflichten habe ich zu rechnen?
Antwort
Der Status Student bleibt in der Regel erhalten, solange Sie für Ihre selbständige Tätigkeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden aufbringen. Die meisten Gewerbetreibenden zählen zu den Kaufleuten. Sie müssen ihr kaufmännisch geführtes Unternehmen im Handelsregister eintragen. Rechtliche Grundlage für ihre geschäftliche Tätigkeit ist das Handelsgesetzbuch (HGB).
Individuell sollten Sie Ihr Vorhaben jedoch mit der Universität absprechen.
Kleingewerbetreibende können sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen und dadurch den "Kaufmannsstatus" mit allen damit verbundenen Rechts und Pflichten erlangen. Über die Vor- und Nachteile kaufmännisch geführter Betriebe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kammer.
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Eine Gewerbeanmeldung lassen Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt vornehmen. Um den Sozialversicherungsträgern - zum Beispiel der gesetzlichen Kranken - und Pflegeversicherung - zu verdeutlichen, dass Sie tatsächlich im Nebenerwerb tätig sind, ist es ratsam eine Anmeldung im Nebenerwerb vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2013
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