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Getränkeunternehmen gründen: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Student und plane ein Getränkeunternehmen zu gründen. Die Produktion und der Vertrieb des alkoholischen Getränks sollen von externen Dienstleistern durchgeführt werden. Das Produkt soll unter einer Firma vertrieben werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist daher in jedem Falle nötig. Gibt es in dieser Situation besondere Risiken, die die Gründung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt) ratsam machen oder ist es sinnvoller, zunächst als kaufm. Einzelunternehmen den Betrieb aufzunehmen? Des Weiteren bin ich bereits als Kleingewerbetreibender angemeldet. Kann ich dieses Kleingewerbe auf einen kaufm. Betrieb ummelden und damit die Anmeldegebühr beim Gewerbeamt einsparen?

Antwort

Als Notar kann ich keine Risikoeinschätzung der von Ihnen beabsichtigten Unternehmung vornehmen. Hier sollten Sie sich mit einem technisch versierten Fachmann über die Risiken, die mit Produktion und Vertrieb von alkoholischen Getränken verbunden sind, abstimmen und ggfs. die Risiken sachverständig klären lassen. Ich würde der Produktion von Lebens- bzw. Genussmitteln stets ein gewisses gesundheitliches Risiko für den Endverbraucher beimessen und anregen, eine haftungsbeschränkende Rechtsform zu wählen, wie die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Im Übrigen müssen Sie - wie bei jeder anderen Aufnahme einer Handelstätigkeit - mit wirtschaftlichen Komplikationen rechnen, wenn Sie z.B. mit einem hohen Kapitaleinsatz kalkulieren und Barmittel vorfinanziert werden müssen. Dies sind allerdings keine spezifischen Risiken. Diese gehen im Grunde mit jeder unternehmerischen Tätigkeit einher.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2017

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