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Freiberufliche Nebentätigkeit während des Studiums?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Studentin und möchte in einer Nebentätigkeit einen selbständigen Politikberater bei Recherchen und Erstellung von Präsentationen unterstützen (ca. 15-20 Arbeitsstunden / Monat). Eine Anstellung ist bei diesem Berater nicht möglich. Kann diese Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?

Antwort

Wir gehen davon aus, dass
1. Sie nicht als Autorin in Erscheinung treten, also vor allem bei Ihren Präsentationen nicht als Verfassererin genannt werden,
2. Sie wohl auch keine Urheberrechte erwerben und
3. als wichtigsten Kriterium: Es wohl auch keine Veröffentlichung stattfindet (wobei hierzu auch das Internet zählen würde).

Insofern liegt keine schriftstellerische, publizistische oder journalistische Tätigkeit vor. Eine andere Variante der steuerlichen Freiberuflichkeit bietet sich nicht an. Steuerlich dürfte sich dies für Sie auf absehbare Zeit nicht bemerkbar machen.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2013

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