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Diverse Tätigkeiten plus Studium: Sozialversicherung?

Frage

Im Herbst möchte ich das Studium der Pädagogik beginnen. Gegenwärtig arbeite ich als Angestellter mit ca. 15 Stunden/Woche. Hinzu kommt eine Tätigkeit als Übungsleiter (steuerfrei) des Sportvereins, den ich zum Freiberufler ausbauen kann. Ich bin auch als Betreuer in einer Ganztagsschule auf Honorarbasis tätig. Jetzt kommt von einem öffentlichen Träger die Betreuung eines Flüchtlingsprojekts hinzu - auch auf Honorarbasis. Ich bin mittlerweile äußerst ratlos und verunsichert, welchen Status ich habe, welche Steuern ich abführen muss und wie und ob ich Vorteile und Förderungen nutzen kann. Auf die sozial- und rentenversicherungspflichtige Anstellung möchte ich verzichten können. Was empfehlen Sie mir zu tun?

Antwort

Eine Statusprüfung könnte durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Diese würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt die freiberuflichen Tätigkeiten dem Angestelltenverhältnis gegenüberstellen. Dabei sind unter anderem der jeweilige zeitliche Aufwand und die Einnahmen relevant. Steht das Angestelltenverhältnis im Vorrang, besteht in der Regel weiterhin eine Versicherungspflicht (Beschäftigungen von mtl. mehr als 450 Euro). Die Prüfung erfolgt individuell.

Zum Status Student möchte ich Ihnen gerne folgendes mitteilen:
Der eingeschriebene Student löst bis zum 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Unter "eingeschrieben" versteht das Sozialgesetzbuch V eine Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität. In der Vorlesungszeit kann ein gesetzlich versicherter Student bis zu 20 Stunden erwerbstätig sein, ohne seinen Status zu verlieren.

Haben Sie weitere allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, so können Sie diese gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der folgenden Rufnummer richten:
Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung
030 340 60 66 01 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12 Uhr)

Beachten Sie bitte bei einem gleichzeitigen Bezug von BAföG eine mögliche Anrechnung des Einkommens. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne die BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der Rufnummer 0800 - 2236341 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Der Bund und die einzelnen Bundesländer bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten zum Start in eine selbständige Tätigkeit sowie für bestehende Unternehmen an. Diese können in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Beteiligungen ausgeteilt werden. Grundsätzlich können Sie sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung bzw. -beteiligung angeboten werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung, auf der Sie unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner einsehen können. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Informationen an die in der Förderdatenbank unter den einzelnen Förderprogrammen angegebenen Stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren Broschüren, z.B. unter:
Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit (PDF, 8  MB)
GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932  KB)

Wollen Sie sich bei der Vorbereitung Ihrer Gründung von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern unterstützen lassen, gibt es in vielen Fällen bundeslandabhängig einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Eine entsprechende Übersicht über die Bezuschussung einer Beratung vor der Gründung finden Sie unter www.existenzgruender.de.

Hinsichtlich einer möglichen Beratung nach der Gründung gibt es für kleine und mittlere Unternehmen das neu ausgerichtete bundesweite Beratungsförderungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows". Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter folgendem Link erhalten Sie weiterführende Informationen: www.bafa.de

Quelle: Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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