Navigation

Bezug von BAföG und Waisenrente: Kleingewerbe anmelden?

Frage

Ich bin volljährig, angehender Physiotherapeut und möchte neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anmelden (ich mache eine schulische Ausbildung, d.h. habe keinen festen Betrieb). Ich verkaufe hobbymäßig viel über Ebay etc. und möchte es nun "professioneller" machen, durch Einkauf beim Großhändler und den Verkauf über Internet. Des Weiteren erhalte ich eine Waisenrente, weshalb ich auch schon länger nicht mehr über die Familie krankenversichert bin. BAföG beziehe ich auch noch. Worauf muss ich in meinem Fall achten? Und an welche Behörden und Ämter wende ich mich?

Antwort

Möchten Sie im Bereich Online-Handel ein Kleinunternehmen gründen, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen.

Nach Anmeldung der selbständigen Tätigkeit erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Nachdem dieser bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Steuernummer vom Finanzamt, die Sie benötigen, um Ihre Rechnungen schreiben zu können. Hilfreiche Informationen finden Sie im Gründungsportal des BMWi in der Rubrik Rechnungen.

Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit/ auch nebenberuflich) eröffnet, muss dieses zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu melden. Besprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, ob sich die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auf Ihren Versicherungsstatus und Ihren Beitrag auswirkt.

Da Sie BAföG beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt und besprechen inwiefern Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit auf Ihr BAföG angerechnet werden kann.

Sie können sich beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800-10004800 erkundigen, ob die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Auswirkungen auf den Bezug Ihrer Waisenrente hat.

Nützliche steuerliche Informationen finden Sie in der Rubrik Steuern.

Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit finden Sie in der Rubrik Teilzeit- und Kleinstgründungen.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben