Navigation

Azubi: UG gründen?

Frage

Ich befinde mich im letzten Jahr meine Ausbildung zum Fachinformatiker. Ich habe vor mehreren Monaten angefangen auf Auktionsplattformen Ware zu verkaufen (Gewerbeschein habe ich und meine Krankenkasse ist auch informiert). Was am Anfang relativ klein war, ist jedoch mittlerweile recht groß geworden. Momentan sind es schon drei Onlineshops mit insgesamt über 20.000 Artikeln und eigentlich ist es ein Fulltimejob. Nun werde ich mit meinem Partner eine UG gründen. Meine Ausbildung werde ich auf jeden Fall zu Ende machen. Nur hab ich Bedenken, dass mein Arbeitgeber mir diese Nebentätigkeit eventuell verbieten könnte. Wie kann ich mich da absichern? Kann der Arbeitgeber einem eine Selbständigkeit verbieten (bin auf jeden Fall keine Konkurrenz).

Antwort

Die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbständigkeit neben einer hauptberuflichen versicherungspflichtigen Tätigkeit (Berufsausbildungsverhältnis) ist grundsätzlich möglich. Es können mehrere Tätigkeiten parallel ausgeübt werden, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden. Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten innerhalb des Berufsausbildungsverhältnisses nicht vernachlässigen, damit das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Außerdem sollten auch evtl. Vereinbarungen im Berufsausbildungsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit überprüft werden. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen (z.B. Konkurrenz) des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Sollten weitere Fragen auftreten, empfehlen wir das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht: 030 - 221 911 004

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben