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Azubi: Kleingewerbe anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin aktuell in Ausbildung - verdiene aber nichts, da die Schule privat ist und ich monatlich Schulgeld zahle. Ich würde gerne nebenbei selbst gemachten Schmuck im Internet über eine Website verkaufen. Nun meine Frage: Laut Definition darf ein Nebengewerbe nicht mehr Gewinn erzielen als das Hauptgewerbe, bei mir also die Ausbildung. Nun verdiene ich bei meiner Ausbildung ja aber kein Geld. Kann ich mein Gewerbe trotzdem als Nebengewerbe anmelden?

Antwort

Wenn Sie neben Ihrer schulischen Ausbildung einer selbständigen Tätigkeit nachgehen möchten, ist dies - unabhängig vom jeweiligen Verdienst - möglich.

Sie sollten jedoch zunächst prüfen, ob es in Bezug auf Ihre Ausbildung Regelungen über Nebenbeschäftigungen gibt. Mitunter ist vertraglich geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber (bzw. der Schule) anzuzeigen sind und der vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Weiterhin kann es für Ihren Sozialversicherungsstatus relevant sein, dass Sie eine Selbständigkeit neben Ihrer Ausbildung ausüben. Entsprechende Fragen hierzu können Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, das Bürgertelefon zur Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit zu kontaktieren: 030 340 60 66 01.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

November 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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