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Azubi: Gewerbe gründen?

Frage

Ich mache zurzeit eine Ausbildung und bin bereites im zweiten Lehrjahr. Kann ich während meiner Ausbildung ein Gewerbe gründen? Wenn ja - wie? Könnten Sie mir Informationen geben über Steuern und Bedarfseinkommen?

Antwort

Sobald Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese auch anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt. Nach der dortigen Gewerbeanmeldung (inklusive Erteilung des Gewerbescheins) kann mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden.

Sie sollten auch evtl. Vereinbarungen in Ihrem Ausbildungsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit einhalten. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen. Kommen Sie einer vertraglich vereinbarten Meldepflicht nicht nach, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie haben. Sollten Sie noch nicht volljährig sein, bedarf es der Zustimmung und Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Auf folgender Internetseite finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu Teilzeit- und Kleinstgründungen.

Die Industrie- und Handelskammer vor Ort bietet eine kostenfreie Existenzgründungsberatung.
Fragen zum Steuerrecht und Bedarfseinkommen können wir an dieser Stelle nicht beantworten.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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