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Selbsterfahrung als Einzel- und Gruppenangebot anbieten: freiberufliche Tätigkeit?

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Frage

Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin, Kunsttherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie und möchte mich selbständig machen. Dazu möchte ich eine eigene Praxis eröffnen und hier speziell nur bei Anpassungsstörungen dann Selbsterfahrung als Einzel- und Gruppenangebot anbieten. 1. Kann ich dies sowohl für Erwachsene und Kinder anbieten? 2. Kann ich die Selbsterfahrungsangebote auch über Zoom online anbieten? Und wenn ja - bin ich dann wahrscheinlich freiberuflich einzuordnen?

Antwort

Meines Erachtens gibt es keine Bedenken gegen Ihr Vorhaben.
Wichtig ist, dass Sie die verschiedenen Bereiche trennen und darauf achten, dass steuerrechtlich keine Fehler gemacht werden (evtl. unterschiedliche Handhabung der USt.)

Ihr Angebot kann sich hierbei an Erwachsene und Kinder richten.

Die Freiberuflichkeit wird durch die Nutzung von Zoom nicht beeinflusst, solange Sie interaktiv mit Ihren Klienten arbeiten (nicht nur Präsentation von Folien o.ä.) und ein kommunikativer Prozess stattfindet.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

Stand:
Dezember 2020

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